Sitzung: 16.04.2018 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: A 18/0122/2
Beschluss
Der Sozialausschuss
empfiehlt dem Hauptausschuss zu prüfen, ob und wie weit ein
Auszubildendenwohnheim errichtet und betrieben werden kann. Eine Bedarfsabfrage
in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern in Norderstedt ist durchzuführen.
Die
Stadt Norderstedt prüft in Zusammenarbeit mit der EGNO die Möglichkeit der
Errichtung und des Betriebs eines Auszubildendenwohnheims mit dem Ziel Mieten
zu erreichen, die sich an sozialgefördertem Wohnraum orientieren. Hierbei sind
folgende Fragen zu klären:
Wo
wäre ein solches Projekt, unter der Voraussetzung einer zentralen Lage mit ÖPNV
Anbindung, realisierbar?
Wie
stellen sich die Baurechte auf diesen Flächen dar?
Welche
Fördermöglichkeiten gibt es für ein solches Projekt?
Welche
privaten und öffentlichen Trägermodelle für den Betrieb eines solchen Projektes
gibt es und welche sind für Norderstedt umsetzbar?
Welche
Rechtsformen eines Betreibers kommen in Frage, damit die Angelegenheiten und
der Betrieb des Wohnheims in die Zuständigkeit der Stadtvertretung und/oder eines
Ausschusses fallen?
Wie
groß muss ein solches Auszubildendenwohnheim sein um einen wirtschaftlichen
Betrieb zu ermöglichen?
Wie
wird sichergestellt, dass der Kinder- und Jugendbeirat dauerhaft und bereits in
die Planung mit einbezogen wird, um seine Ziele und Wünsche angemessen zu
vertreten?
Abstimmung:
Bei 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich
beschlossen.