Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Schlombs gibt für das Amt 69 folgenden Bericht:

 

In der o. g. Sitzung am 21.09.2000 fragte Herr Rudolf an, aus welchen Gründen der im öffentlichen Eigentum stehende Seitenstreifen derart eng mit Findlingen und Pollern aus Holz zur Straße hin abgegrenzt wurde, sodass keine Fahrzeuge (Pkws) mehr darauf abgestellt werden können.

 

Bei stärkeren Besucherzahlen der Thomaskirche, was hin und wieder der Fall ist, wird der Seitenstreifen dringend zum Parken benötigt. Besteht diese Möglichkeit nicht, ist zu befürchten, dass die Straße zugeparkt wird.

 

Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass der im öffentlichen Eigentum stehende Seitenstreifen tatsächlich extra mit Pollern in geringen Abständen versehen worden ist, damit dort keine Fahrzeuge parken können.

 

In der Vergangenheit wurde bei größeren Veranstaltungen (z. B. der Firma Ethicon) der öffentliche Seitenstreifen so stark beparkt, dass Hecken beschädigt und Anwohner/innen beim Verlassen ihrer Grundstücke sehr stark gefährdet wurden.

 

Dieser Zustand führte zu massiven Protesten von Anwohner/innen, die ihren Unmut schriftlich und mündlich bei Mitarbeitern des Amtes Stadt als Lebensraum vorgetragen haben.

 

In der Vergangenheit war dies auch bei größeren Veranstaltungen in der Thomaskirche nicht anders.

 

Nachdem die Absperrung und Begrenzung aus Holzpollern vorgenommen wurde, zeigen sich die Anwohner/innen sehr dankbar und zufrieden.

 

Die Befürchtung, dass durch die Sperrung des öffentlichen Seitenstreifens die Straße zugeparkt wird, ist bisher nicht zu beobachten, obwohl öffentliche Großveranstaltungen (EXPO-Projekt) durchgeführt wurden. Es ist sicherlich auch zu vermuten, dass die privaten Anlieger auf die Situation reagiert haben und demzufolge ist auch eine Vereinbarung zwischen der Kirchengemeinde und der Firma Ethicon denkbar.

 

In diesem Fall sieht sich das Amt Stadt als Lebensraum bestätigt, dass die Gefahrenabwehr und die bürgerorientierte Verwaltungsarbeit höher zu gewichten ist, als eine mögliche Beeinträchtigung des Verkehrsflusses auf dem Glashütter Kirchenweg.

 

Das Amt Stadt als Lebensraum schlägt demzufolge vor, die Situation nicht zu verändern.