Sitzung: 05.10.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0495
Herr
Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht:
In
der oben genannten Sitzung am 21.09.2000 fragte Frau Hahn nach, warum bei der
Neuverlegung der durch die Baumaßnahmen für wilhelm.tel aufgenommenen Radewege
der Grundsatzbeschluss, dass das Pflaster bei der Neuverlegung in Längsrichtung
zu verlegen ist, nicht berücksichtigt wird.
Da
die Bauleitung im Zuge der Neuverlegung von Kabeltrassen für das Projekt
wilhelm.tel bei den Stadtwerken Norderstedt angesiedelt ist, kann das Amt Stadt
als Lebensraum hierzu keine Angaben machen.
Das
mit der Bauüberwachung beauftragte Ingenieurbüro (Waack & Dähn) kennt die
Vorgaben. Das Team Verkehrsflächen hat allerdings noch einmal gesondert auf die
Problematik hingewiesen.
Sollte
jedoch die Pflasterung der neu verlegten Radwege nicht in Längsrichtung
hergestellt worden sein, so würde dies spätestens bei der Schlussabnahme des
Trägers der Straßenbaulast bemängelt werden.
Demnach
ist eine Einhaltung des Grundsatzbeschlusses der Politik in jedem Falle
sichergestellt.