Sitzung: 17.05.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1
Vorlage: B 18/0204
Beschluss:
a.) Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 332 Norderstedt "Südlich Schleswiger Hagen",
Gebiet: nördlich der Bebauung am Flensburger Hagen und des daran nördlich
angrenzenden Grünzuges, östlich der AKN-Trasse auf der Höhe der Haltestelle
Haslohfurth, südlich des Schleswiger Hagens und westlich der Bebauung an der
Ulzburger Straße 711 bis 741 sowie Schleswiger Hagen beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung
vom 04.04.2018 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2 zur
Vorlage). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Entwicklung eines Wohnquartieres
·
Erhalt und Sicherung des vorhandenen
Baumbestandes sowie der Knickstrukturen
·
Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzung für eine öffentliche Erschließung.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1
Satz 2 BauGB).
b.)
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 332 Norderstedt
"Südlich Schleswiger Hagen", Gebiet: nördlich der Bebauung am
Flensburger Hagen und des daran nördlich angrenzenden Grünzuges, östlich der
AKN-Trasse auf der Höhe der Haltestelle Haslohfurth, südlich des Schleswiger
Hagens und westlich der Bebauung an der Ulzburger Straße 711 bis 741 sowie
Schleswiger Hagen (Anlage 2 zur
Vorlage) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Die städtebaulichen
Konzepte vom 08.02.2018 (Anlage 4 zur
Vorlage) werden als Grundlage für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8,
9, 11 und 13 der Anlage 5 dieser Vorlage durchzuführen.
Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll
schriftlich erfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Investor
mitzuteilen, dass dieser einen angemessenen Anteil an der Erschließung zu
tragen hat.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;
davon anwesend:
14;
Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung: 0
damit
mehrheitlich beschlossen.