Beschluss:

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 218 Norderstedt, 4. Änderung „Erweiterung des Feuerwehrtechnischen Zentrums Stormarn", Gebiet: westlich Schleswig-Holstein-Straße, nördlich Stormarnstraße, östlich Schützenwall, südlich Flurstück 1/67, Flur 01, Gemarkung Glashütte sowie Flurstück 25/30 tlw., Flur 01, Gemarkung Glashütte und Flurstück 24/3 tlw., Flur 02, Gemarkung Glashütte beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 16.04.2018 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3 zur Vorlage). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Schaffung von Planungsrecht für die Erweiterung des Feuerwehrtechnischen Zentrums Stormarnstraße
  • Schaffung von Planungsrecht für die Erweiterung der Norderstedter Tafel
  • Sicherung der Maßnahmenfläche im Westen samt Baumbestand.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;

davon anwesend: 14; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0

damit einstimmig beschlossen.