Beschluss

Der Entwurf des Bauleitplanes, 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) „Park-and-Ride-Anlage Meeschensee“, Gebiet: westlich der AKN-Bahnlinie, nördlich Elfenhagen, östlich und südlich des Staatsforstes Rantzau Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 zur Vorlage) in der Fassung vom 19.03.2018 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 19.03.2018 (Anlage 3 zur Vorlage) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) „Park-and-Ride-Anlage Meeschensee", die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2013 - 2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,
  • zu Erholungsnutzungen

 

Tiere und Pflanzen: Aussagen

·           zu Arten- und Lebensgemeinschaften,

·           den erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,

·           zu potentiellen sowie nachgewiesenen Tierarten im Plangebiet sowie ihrer Betroffenheit durch das Vorhaben,

·           zu den Belangen des Waldrechtes,

·           zur Schonung der umliegenden Waldflächen

 

Boden und Wasser: Aussagen

·      zu Grundwasserständen,

·      zum Boden- und Wasserhaushalt,

·      den erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,

·      zum Bodenschutz

 

Luft: Aussagen

  • zur Luftqualitätsgüte,
  • zum Lufthaushalt

 

Klima: Aussagen

  • zum Klimahaushalt,
  • zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

 

Landschaft: Aussagen

  • zum Landschaftsbild,
  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet.

 

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgenden Gutachten und Stellungnahmen wieder:

 

·      Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                      Stand: Januar 2014

·      Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020

der Stadt Norderstedt                                                                            Stand:       12/2007

·      Lärmaktionsplan 2013 - 2018 inkl. strategischer Lärmkartierung

zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm                                  Stand:  16.01.2013

·      Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht        Stand:       12/2007

·      Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne/

Flurabstandspläne                                                                                  Stand:   2016/2017

·      Abschätzung der aktuellen und zukünftigen

Luftqualitätsgüte Norderstedt                                                                 Stand:            2007

·      Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten            Stand:            2000

·      Landschaftspflegerische Begleitplan zur geplanten P+R-Anlage

Meeschensee = 13. FNP-Änderung, Stadt Norderstedt                       Stand:  12.02.2018

·      Stellungnahme der Stadt Quickborn                                                                  07.11.2017

·      Stellungnahme vom Kreis Segeberg – Kreisplanung                                        30.11.2017

·      Stellungnahme vom Landesamt für Landwirtschaft,

Umwelt und ländliche Räume SH – Untere Forstbehörde                                01.11.2017

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;

davon anwesend: 14; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0

damit einstimmig beschlossen.