Beschluss: noch nicht festgelegt

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Herr Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht

 

Am 17.09.2000 und am 18.05.2000 wurden die Entwürfe zur Gestaltung des Grünzuges im
B-202, II. BA und des Kleinspielfeldes sowohl im Ausschuss für junge Menschen als auch im Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr vorgestellt und zur Kenntnis genommen.

 

Die Arbeiten zur Herrichtung des Kleinspielfeldes wurden inzwischen in drei Leistungsverzeichnissen gefasst und ausgeschrieben.

 

Der ursprünglich geschätzte Ansatz von DM 364.000,00 für den Bau des Kleinspielfeldes inkl. Lärmschutzwand wird dabei um DM 140.000,00 überschritten.

 

Ein in Auftrag gegebenes Lärmgutachten machte deutlich, dass auf Grund der zu erwartenden Immissionen und die angrenzende teilweise reine Wohnbebauung relativ aufwendige Lärm-schutzmaßnahmen vorzusehen sind, um den vorgegebenen Richtwerten der Sportanlagen-lärmschutzverordnung BImSchVB gerecht zu werden (Wandhöhe zwischen 2 m und 3,50 m).

 

Die zusätzlichen Mittel in Höhe von DM 140.000,00 können nach Prüfung durch das Teams Natur und Landschaft bei der Gestaltung des angrenzenden Grünzuges, II. BA, eingespart werden (Ansatz DM 805.000,00), ohne die Planungsidee zu verändern (andere Materialien, kleinere Bäume, etc.).

 

Eine Verlagerung des kompletten Spielfeldes zur Kostenreduzierung an den einzigen alternativen Standort, auf dem Kirchenvorplatz der Albert-Schweitzer-Kirchengemeinde, ist aus Sicht des Teams Natur und Landschaft nicht ratsam.

 

Die komplette Anlage einzufrieden und während der Ruhezeiten schließen zu lassen, um durch diese Maßnahmen niedrigere Lärmschutzwände aufstellen zu können, ist aus Sicht des Teams Natur und Landschaft nicht anzuraten.

 

Die Vergangenheit hat gezeigt (z. B. Spielplatz Röntgengang), dass ein regelmäßiges Schließen  (viermal täglich) z. B. durch den Pastor der Albert Schweitzer-Kirchengemeinde zu vorgegebenen festen Zeiten sehr problematisch ist (Krankheit, Urlaub, Pensionierung, ständige Anwesenheit).

 

Außerdem ist zu befürchten, dass die Zäune einer geschlossenen Anlage von Jugendlichen  überstiegen werden (z. B. Bolzplatz  G.S. Pellwormstr., Bolzplatz Dunantstr.).

Vandalismusschäden auf Grund von Absperrung sind oft die Folge.

 

Das Team Natur und Landschaft empfiehlt, aus den genannten Gründen, das Kleinspielfeld wie geplant an dem im B-Plan festgesetzten Standort zu belassen und die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von DM 140.000,00 in der Planung II. BA Ermittlung einzusparen.