Sitzung: 21.09.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht
Am
17.09.2000 und am 18.05.2000 wurden die Entwürfe zur Gestaltung des Grünzuges
im
B-202, II. BA und des Kleinspielfeldes sowohl im Ausschuss für junge Menschen
als auch im Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr vorgestellt und zur Kenntnis
genommen.
Die
Arbeiten zur Herrichtung des Kleinspielfeldes wurden inzwischen in drei
Leistungsverzeichnissen gefasst und ausgeschrieben.
Der
ursprünglich geschätzte Ansatz von DM 364.000,00 für den Bau des
Kleinspielfeldes inkl. Lärmschutzwand wird dabei um DM 140.000,00
überschritten.
Ein
in Auftrag gegebenes Lärmgutachten machte deutlich, dass auf Grund der zu
erwartenden Immissionen und die angrenzende teilweise reine Wohnbebauung
relativ aufwendige Lärm-schutzmaßnahmen vorzusehen sind, um den vorgegebenen
Richtwerten der Sportanlagen-lärmschutzverordnung BImSchVB gerecht zu werden
(Wandhöhe zwischen 2 m und 3,50 m).
Die
zusätzlichen Mittel in Höhe von DM 140.000,00 können nach Prüfung durch das
Teams Natur und Landschaft bei der Gestaltung des angrenzenden Grünzuges, II.
BA, eingespart werden (Ansatz DM 805.000,00), ohne die Planungsidee zu
verändern (andere Materialien, kleinere Bäume, etc.).
Eine
Verlagerung des kompletten Spielfeldes zur Kostenreduzierung an den einzigen
alternativen Standort, auf dem Kirchenvorplatz der
Albert-Schweitzer-Kirchengemeinde, ist aus Sicht des Teams Natur und Landschaft
nicht ratsam.
Die
komplette Anlage einzufrieden und während der Ruhezeiten schließen zu lassen,
um durch diese Maßnahmen niedrigere Lärmschutzwände aufstellen zu können, ist
aus Sicht des Teams Natur und Landschaft nicht anzuraten.
Die
Vergangenheit hat gezeigt (z. B. Spielplatz Röntgengang), dass ein
regelmäßiges Schließen (viermal
täglich) z. B. durch den Pastor der Albert Schweitzer-Kirchengemeinde zu
vorgegebenen festen Zeiten sehr problematisch ist (Krankheit, Urlaub,
Pensionierung, ständige Anwesenheit).
Außerdem
ist zu befürchten, dass die Zäune einer geschlossenen Anlage von Jugendlichen überstiegen werden (z. B.
Bolzplatz G.S. Pellwormstr., Bolzplatz
Dunantstr.).
Vandalismusschäden
auf Grund von Absperrung sind oft die Folge.
Das
Team Natur und Landschaft empfiehlt, aus den genannten Gründen, das
Kleinspielfeld wie geplant an dem im B-Plan festgesetzten Standort zu belassen
und die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von DM 140.000,00 in der Planung
II. BA Ermittlung einzusparen.