Sitzung: 17.05.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 18/0217
Beschluss:
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1
BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan
Nr.327 Norderstedt „Ochsenzoll Ost“, Gebiet: Östlich Schleswig-Holstein-Straße,
nördlich Segeberger Chaussee, westlich Wilhelm-Busch-Platz und südlich
Ebereschenweg (Anlage 2 zur Vorlage)
die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Der Bebauungsplan-Vorentwurf vom 16.04.2018
(Anlagen 3 inklusive der
beschlossenen Änderung und 4 zur
Vorlage) wird als Grundlage für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den
Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11 und 13 der Anlage 5 dieser Vorlage
durchzuführen.
Die frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung
zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich / in
einem Scoping-Termin erfolgen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;
davon anwesend: 14;
Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0
damit
einstimmig beschlossen.