Sitzung: 17.05.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 18/0218
Beschluss:
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan
Nr. 8 Glashütte, 9. Änderung „Glashütte Markt zwischen Segeberger Chaussee
und Mittelstraße“, Gebiet: Östlich Busbahnhof Glashütte Markt, südöstlich
Segeberger Chaussee, nordwestlich Mittelstraße (Anlage 2 zur Vorlage) die öffentliche
Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Der Bebauungsplan-Vorentwurf vom 16.04.2018
(Anlagen 3 mit der beschlossenen Änderung und 4 zur Vorlage) werden als Grundlage für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11 und 13 der Anlage 5
dieser Vorlage durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
(§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scoping-Termin
erfolgen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;
davon anwesend: 14;
Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0
damit
einstimmig beschlossen.