Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht

 

Zu der von der Stadt Soltau beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung eines sog.
Designer-Outlet-Center an der Autobahn A7 wurde die Stadt Norderstedt im Juni 1999 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB an der Planaufstellung beteiligt.

 

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr wurde durch die Berichtsvorlage M 99/0421 in seiner Sitzung am 02.09.1999 von der Stellungnahme der Stadt Norderstedt zu dem o. a. Vorhaben unterrichtet. Mit Schreiben vom 26.07.2000 hat die Stadt Soltau die Stadt Norderstedt davon in Kenntnis gesetzt, wie der Rat der Stadt Soltau die von der Stadt Norderstedt vorgetragenen Anregungen geprüft und behandelt hat. Dem Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr wird anhand der Anlagen dieses Ergebnis zur Kenntnis gegeben.

 

Soweit in diesem Teil auf eine allgemeine Begründung noch Stellung genommen wird, kann die Verwaltung diesen Teil bei Bedarf noch interessierten Ausschussmitgliedern zur Verfügung stellen. Auf eine Beifügung im jetzigen Rahmen wurde verzichtet, da dieser Teil rund weitere 100 Seiten umfasst.

 

Nach Rücksprache mit der Freien und Hansestadt Hamburg ist von dort nicht beabsichtigt, gegen die Entscheidung der Stadt Soltau den Rechtsweg zu bestreiten.