Sitzung: 27.08.2018 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 18/0299
Beschluss
Die Stadt Norderstedt
beantragt beim Innenministerium die Verlängerung der befristeten Genehmigung
des § 10 Abs. 2 Buchst. d) der Hauptsatzung ab 01.10.2018 bis zum 30.09.2023 nach
§ 135a GO (Experimentierklausel).
Gleichzeitig sind die im Sachverhalt dargestellten Erfahrungen mit dieser
Regelung dem Innenministerium zu berichten.
Abstimmung:
Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig als Empfehlung für die
Stadtvertretung beschlossen.