Sitzung: 27.08.2018 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 18/0332
Beschluss
Der Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 wird zur Kenntnis genommen.
Die Stadtvertretung beschließt
nach § 95 n Abs. 3 der Gemeindeordnung den Jahresabschluss 2014.
Der Jahresfehlbetrag in
Höhe von € € 1.424.808,16 wird nach § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik durch Umbuchung
aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen.
Abstimmung:
Bei 14 Ja-Stimmen als Empfehlung für die Stadtvertretung
beschlossen.