Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Hahn bittet in die Begründung aufzunehmen, dass der Kronenbereich zuzüglich 1,50 geschützt wird.

 

a)       Behandlung des Ergebnisses der frühzeitigen Bürgerbeteiligung:

Das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. Die Behandlung des Ergebnisses der frühzeitigen Bürgerbeteiligung soll entsprechend den Ausführungen im Sachverhalt dieser Vorlage erfolgen.

b)       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 189, 1. Änderung – Norderstedt –, Gebiet: An’n Slagboom – zwischen Bornbarch und Tarpenbek wird einschließlich der Begründung, Stand: Juli 2000, gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 189, 1. Änderung – Norderstedt – sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen

 

Beschlußkopie an: 69