Beschluss

 

a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 zur Vorlage B 18/0357) werden

 

 

berücksichtigt

 

1., 7.

 

teilweise berücksichtigt

 

-

 

nicht berücksichtigt

 

-

 

zur Kenntnis genommen

 

2., 3., 4., 5., 6., 8., 9., 10., 11.1, 11.2, 11.3, 11.4, 11.5, 11.6, 11.7, 11.8, 11.9, 11.10, 11.11, 11.12, 11.13

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

b) Abschließender Beschluss

  1. Auf Grund des § 5 BauGB wird der Bauleitplan, 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Park-and-Ride-Anlage Meeschensee", Gebiet: westlich der AKN-Bahnlinie, nördlich Elfenhagen, östlich und südlich des Staatsforstes Rantzau in der zuletzt geänderten Fassung vom 22.08.2018 beschlossen.

Die Begründung wird in der Fassung vom 22.08.2018 (Anlage 5 zur Vorlage B 18/0357) gebilligt.

 

  1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den Bauleitplan, 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Park-and-Ride-Anlage Meeschensee" zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtswirksame Änderung des Flächennutzungsplanes und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die Änderung oder Ergänzung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist. Dafür ist eine Planzeichnung zu erstellen, in die alle bisherigen Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten sind. Dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 39;

 

davon anwesend 38; Ja-Stimmen: 38; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0