Beschluss

a)    Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 316 entsprechend den Darstellungen im Sachverhalt aufzuteilen und die Verfahren unter den Bezeichnungen Nr. 316 A „Westlich Oadby-and-Wigston Straße und nordöstlich des "Müllberges" und Nr. 316 B Westlich Oadby-and-Wigston Straße und nördlich des "Müllberges" fortzusetzen.

b)    Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 316 A Norderstedt "Westlich Oadby-and-Wigston Straße und nordöstlich des "Müllberges"",
Gebiet: Nordwestlich der Kreuzung Rathausallee und Oadby-and-Wigston Straße, nordöstlich des "Müllberges", Teile des Flurstücks Nr. 18/275, Flur 07, GemarkungGarstedt Teil A – Planzeichnung (Anlage 4 zur Vorlage) und Teil B – Text (Anlage 5 zur Vorlage) in der Fassung vom 17.08.2018 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 17.08.2018 (Anlage 6 zur Vorlage) wird gebilligt.

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 316 A Norderstedt "Westlich Oadby-and-Wigston Straße und nordöstlich des "Müllberges"" -, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Mensch/ Gesundheit/ Bevölkerung/ Lärm: Aussagen

·        zur Lärmaktionsplanung 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm

·        zur Ermittlung und Beurteilung von Verkehrsgeräuschen und gewerblichen Emissionen (Blockheizkraftwerk)

 

Tiere: Aussagen

·        zur Bestandsaufnahme und Bewertung, Darstellung der Auswirkungen der Planung

·        zur Bedeutung (Verbotstatbestände: Tötung, Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, Störung) für die betroffenen Arten: europäische Brutvögel und Amphibien

·        zu auf betroffene Arten abgestimmte Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Pflanzen: Aussagen

·        zur Bestandsaufnahme und Bewertung, Darstellung der Auswirkungen der Planung

·        zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet

·        zum Umgang mit Erhaltungs- und Anpflanzgeboten

·        zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

 

Landschaft und Flächen: Aussagen

·        Bestandsaufnahme und Bewertung, Darstellung der Auswirkungen der Planung

Boden/ Wasser: Aussagen

·        Zur Bestandsaufnahme und Bewertung von Boden (z.B. Altlastenverdacht, (Boden-) Gase, Bodenluft,)  und Wasser (z.B. Grundwasser) sowie möglicher Auswirkungen derselben in näherer Umgebung zum Müllberg und im Bereich des Müllbergs

·        Notwendigkeit für Maßnahmen der Gassicherung

·        Zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

·        Bewertung der Grundwassersituation im Umfeld des Müllbergs

·        Zur Berücksichtigung von Fließgewässern

Klima: Aussagen

·        zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

Luft: Aussagen

·        zur Luftqualitätsgüte

 

Darüber hinaus liegen umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt aus. Dieser stellt die voraussichtlich erheb-lichen Umweltauswirkungen der Flächennutzungsplanung dar.

 

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten und Stellungnahmen wieder:

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                         Stand: Januar 2014

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt       Stand: 12/2007

·         Lärmaktionsplan 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm                                                                               Stand: 16.1.2013

·           Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                 Stand: 12/2007

·           Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne Stand: 2016/2017

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt         Stand: 2007

·         Ergebnisse der Grundwasserbetrachtung im Umfeld des Garstedter Müllberges aus den Jahren 1988 bis 1990                                                                              Stand: 21.07.1992

·         Kurzbericht zu Bodenluftuntersuchungen im B-Plangebiet B 316 a        Stand: 04.07.2018

·         Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 316 A           Stand: 01.08.2018

·         Grünordnerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr,. 316 A  Stand: 10.08.2018

·         Stellungnahme des Gewässer und Landschaftsverband, Kreis Pinneberg                                                                                                                                                   Stand: 04.11.2016

·         Stellungnahme des Kreis Segeberg - Kreisplanung                                 Stand: 17.11.2016

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14

 

davon anwesend…14..; Ja-Stimmen:…13…; Nein-Stimmen:…0…; Stimmenenthaltung:…1…