Sitzung: 06.09.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 18/0362
Beschluss
a)
Die
Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 316 entsprechend den
Darstellungen im Sachverhalt aufzuteilen und die Verfahren unter den
Bezeichnungen Nr. 316 A „Westlich Oadby-and-Wigston Straße und nordöstlich des
"Müllberges" und Nr. 316 B Westlich Oadby-and-Wigston Straße und
nördlich des "Müllberges" fortzusetzen.
b)
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 316 A Norderstedt "Westlich
Oadby-and-Wigston Straße und nordöstlich des "Müllberges"",
Gebiet: Nordwestlich der Kreuzung Rathausallee und Oadby-and-Wigston Straße,
nordöstlich des "Müllberges", Teile des Flurstücks Nr. 18/275, Flur
07, GemarkungGarstedt Teil A – Planzeichnung (Anlage 4 zur Vorlage) und Teil B
– Text (Anlage 5 zur Vorlage) in der Fassung vom 17.08.2018 wird beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 17.08.2018 (Anlage 6 zur Vorlage) wird gebilligt.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 316 A Norderstedt "Westlich
Oadby-and-Wigston Straße und nordöstlich des "Müllberges"" -,
die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:
Mensch/
Gesundheit/ Bevölkerung/ Lärm: Aussagen
·
zur
Lärmaktionsplanung 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-,
Schienen- und Flugverkehrslärm
·
zur
Ermittlung und Beurteilung von Verkehrsgeräuschen und gewerblichen Emissionen
(Blockheizkraftwerk)
Tiere:
Aussagen
·
zur
Bestandsaufnahme und Bewertung, Darstellung der Auswirkungen der Planung
·
zur
Bedeutung (Verbotstatbestände: Tötung, Zerstörung oder Beschädigung von
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, Störung) für die betroffenen Arten:
europäische Brutvögel und Amphibien
·
zu
auf betroffene Arten abgestimmte Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Pflanzen: Aussagen
·
zur
Bestandsaufnahme und Bewertung, Darstellung der Auswirkungen der Planung
·
zu
den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des
Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
·
zum
Umgang mit Erhaltungs- und Anpflanzgeboten
·
zur
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
Landschaft und Flächen: Aussagen
·
Bestandsaufnahme
und Bewertung, Darstellung der Auswirkungen der Planung
Boden/ Wasser: Aussagen
·
Zur
Bestandsaufnahme und Bewertung von Boden (z.B. Altlastenverdacht, (Boden-)
Gase, Bodenluft,) und Wasser (z.B.
Grundwasser) sowie möglicher Auswirkungen derselben in näherer Umgebung zum
Müllberg und im Bereich des Müllbergs
·
Notwendigkeit
für Maßnahmen der Gassicherung
·
Zur
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
·
Bewertung
der Grundwassersituation im Umfeld des Müllbergs
·
Zur
Berücksichtigung von Fließgewässern
Klima: Aussagen
·
zu
den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten
Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
Luft: Aussagen
·
zur
Luftqualitätsgüte
Darüber
hinaus liegen umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes zum
Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt aus. Dieser stellt die
voraussichtlich erheb-lichen Umweltauswirkungen der Flächennutzungsplanung dar.
Die
beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten
und Stellungnahmen wieder:
·
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand:
Januar 2014
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
·
Lärmaktionsplan 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum
Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm Stand:
16.1.2013
·
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht
Stand: 12/2007
·
Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne Stand:
2016/2017
·
Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
·
Ergebnisse der Grundwasserbetrachtung im Umfeld des Garstedter
Müllberges aus den Jahren 1988 bis 1990 Stand:
21.07.1992
·
Kurzbericht zu Bodenluftuntersuchungen im B-Plangebiet B 316 a Stand: 04.07.2018
·
Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 316 A Stand: 01.08.2018
·
Grünordnerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr,. 316 A Stand: 10.08.2018
·
Stellungnahme des Gewässer und Landschaftsverband, Kreis Pinneberg Stand:
04.11.2016
·
Stellungnahme des Kreis Segeberg - Kreisplanung Stand: 17.11.2016
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden
Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des
Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend:
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
davon
anwesend…14..; Ja-Stimmen:…13…; Nein-Stimmen:…0…; Stimmenenthaltung:…1…