Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Paschen stellte in der Hauptausschusssitzung am 18.09.2000 Fragen zu den Großveranstaltungen.

Frage 1

Welche Möglichkeiten hat der Bürger bei Großveranstaltungen, um gegen ungebührliche Lärmbelästigungen Beschwerde einzulegen?

Antwort

Übermäßige Lärmbelästigungen können auch bei genehmigten Großveranstaltungen über die Polizei zur Anzeige gebracht werden. Die Anzeigen werden beim Ordnungsamt nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz weiter verarbeitet.

Für ungenehmigte (Privat-)Veranstaltungen insbesondere im Stadtpark existiert eine Vereinbarung mit der Polizei, dass diese unterbunden werden, sobald Verstärkeranlagen über Generatoren betrieben werden.

Frage 2

Ist das Ordnungsamt während solcher Veranstaltungen erreichbar?

Antwort

Der Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes ist 1990 eingestellt worden. Für das Stadtfest existiert aber ein Bürgertelefon, das vom Veranstalter besetzt ist.

Frage 3

Ist den Bürgern diese Telefonnummer bekannt gemacht worden?

Antwort

Die Nummer des Bürgertelefons wird vom Veranstalter im Rahmen der Werbung veröffentlicht.

 

Protokollauszug: Amt 32