Sitzung: 09.10.2000 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Frau Paschen stellte in der
Hauptausschusssitzung am 18.09.2000 Fragen zu den Großveranstaltungen.
Frage 1
Welche Möglichkeiten hat der
Bürger bei Großveranstaltungen, um gegen ungebührliche Lärmbelästigungen
Beschwerde einzulegen?
Antwort
Übermäßige Lärmbelästigungen
können auch bei genehmigten Großveranstaltungen über die Polizei zur Anzeige
gebracht werden. Die Anzeigen werden beim Ordnungsamt nach dem
Ordnungswidrigkeitengesetz weiter verarbeitet.
Für ungenehmigte
(Privat-)Veranstaltungen insbesondere im Stadtpark existiert eine Vereinbarung
mit der Polizei, dass diese unterbunden werden, sobald Verstärkeranlagen über
Generatoren betrieben werden.
Frage 2
Ist das Ordnungsamt während
solcher Veranstaltungen erreichbar?
Antwort
Der Bereitschaftsdienst des
Ordnungsamtes ist 1990 eingestellt worden. Für das Stadtfest existiert aber ein
Bürgertelefon, das vom Veranstalter besetzt ist.
Frage 3
Ist den Bürgern diese
Telefonnummer bekannt gemacht worden?
Antwort
Die Nummer des
Bürgertelefons wird vom Veranstalter im Rahmen der Werbung veröffentlicht.
Protokollauszug:
Amt 32