Beschluss:

 

I.          Der Stadtwerkeausschuss gibt der Oberbürgermeisterin und der Stadtvertretung folgenden Bericht:

 

„Die Werkleitung hat den Stadtwerkeausschuss regelmäßig und umfassend über die Entwicklung der Stadtwerke unterrichtet. Grundsatzfragen und wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres wurden im Jahr 2017 auf 11 Sitzungen (25.01., 22.03., 05.04., 31.05., 28.06., 12.07., 27.09., 11.10., 08.11., 22.11., 15.12.2017) eingehend erörtert. Der Stadtwerkeausschuss hat die ihm gemäß § 45 (1) GO obliegenden Funktionen der Kontrolle der Werkleitung sowie der Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtvertretung in Bezug auf die Stadtwerke ausgeübt.

 

Der Jahresabschluss 2017 und der Lagebericht sind von dem für das Geschäftsjahr 2017 beauftragten Abschlussprüfer Revisions- und Treuhand- Kommanditgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kiel, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Das Ergebnis der Prüfung wurde im Rahmen einer Schlussbesprechung gemäß § 14 (1) KPG im Stadtwerkeausschuss erörtert.

 

Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt auf dieser Grundlage der Oberbürgermeisterin, den Abschluss für das Geschäftsjahr 2017 in der vorliegenden Fassung der Stadtvertretung zur Feststellung vorzulegen.“

 

 

II.         Im Einzelnen empfiehlt der Stadtwerkeausschuss der Stadtvertretung auf der Grundlage der unter Ziffer I. getroffenen Feststellungen, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1.         „Die Stadtvertretung stellt den Jahresabschluss der Stadtwerke Norderstedt für das Wirtschaftsjahr 2017 mit folgenden Werten fest:

 

Bilanzsumme  262.731.854,25 EUR

Summe der Erträge    136.197.353,02 EUR

Summe der Aufwendungen   124.106.688,93 EUR

Jahresüberschuss       12.090.664,09 EUR   

 

 

2.         Die Stadtvertretung beschließt, vom Jahresüberschuss 2017 in Höhe von EUR 12.090.664,09 einen Betrag in Höhe von EUR 9.330.664,09 in die Gewinnrücklagen einzustellen und einen Betrag in Höhe von EUR 2.760.000,00 an die Stadt auszuschütten.“


Abstimmung:

Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.