Sitzung: 20.09.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 18/0394
Beschluss
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 281 Norderstedt "Glasmoorstraße Ost" , Gebiet: östlich Glasmoorstraße / nördlich
Schleikamp / westlich Beek in der Twiete Teil A – Planzeichnung (Anlage
2 zur Vorlage B 18/0394) und Teil B – Text (Anlage 3 zur Vorlage B 18/0394) in
der Fassung vom 04.09.2018 wird beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 04.09.2018 (Anlage 4 zur Vorlage B 18/0394) wird gebilligt.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 281 Norderstedt "Glasmoorstraße Ost" -, die Begründung
sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen:
Mensch: Aussagen
- zur
Lärmaktionsplanung 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum
Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,
- zu Bodengasen wie Methan und Kohlenstoffdioxid
Tiere
und Pflanzen:
Aussagen
·
zum Artenschutz
·
zu Brutvögelvorkommen
·
zu Amphibien
·
zu Fledermäusen
·
zum Baumbestand und -Schutz
·
zu Biotopen (hier Knick)
Boden und Wasser: Aussagen
·
zu
Grundwasserständen,
·
zum Gewässerschutz
·
zum Grundwasser
·
zu
Niederschlagswasser
·
zur
Bodenbeschaffenheit und Bodenverhältnissen
Luft: Aussagen
- zur Luftqualitätsgüte
- zu Bodengasen wie Methan und
Kohlenstoffdioxid
Klima: Aussagen
- zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen
bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden
Freiflächen im Stadtgebiet
- zum Kfz-Verkehr
Landschaft: Aussagen
- zu den
örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des
Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
- zum Landschaftsbild
- zum Siedlungsrand
Die
beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten
und Stellungnahmen wieder:
·
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand:
Januar 2014
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
·
Lärmaktionsplan 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum
Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm Stand: 16.1.2013
·
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht
Stand: 12/2007
·
Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne Stand:
2016/2017
·
Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
·
Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
·
Grünordnungsplanerischer Fachbeitrag, Stand: 4/2018
·
Baugrunderkundung, Stand: 1/2016
·
Faunistische Potenzialeinschätzung und
Artenschutzuntersuchung, Stand: 11/2017
·
Baumgutachterliche Stellungnahme, Stand: 1/2017
·
Bodenluftuntersuchung, Stand: 7/2018
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB
auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas
Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
davon
anwesend…14..; Ja-Stimmen:…13…; Nein-Stimmen:…0…; Stimmenenthaltung:…1…