Beschluss

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 281 Norderstedt "Glasmoorstraße Ost"   , Gebiet: östlich Glasmoorstraße / nördlich Schleikamp / westlich Beek in der Twiete Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 zur Vorlage B 18/0394) und Teil B – Text (Anlage 3 zur Vorlage B 18/0394) in der Fassung vom 04.09.2018 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 04.09.2018 (Anlage 4 zur Vorlage B 18/0394) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 281 Norderstedt "Glasmoorstraße Ost" -, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,
  • zu Bodengasen wie Methan und Kohlenstoffdioxid

Tiere und Pflanzen: Aussagen

·           zum Artenschutz

·           zu Brutvögelvorkommen

·           zu Amphibien

·           zu Fledermäusen

·           zum Baumbestand und -Schutz

·           zu Biotopen (hier Knick)

Boden und Wasser: Aussagen

·      zu Grundwasserständen,

·      zum Gewässerschutz

·      zum Grundwasser

·      zu Niederschlagswasser

·      zur Bodenbeschaffenheit und Bodenverhältnissen

Luft: Aussagen

  • zur Luftqualitätsgüte
  • zu Bodengasen wie Methan und Kohlenstoffdioxid

Klima: Aussagen

  • zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
  • zum Kfz-Verkehr

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
  • zum Landschaftsbild
  • zum Siedlungsrand

 

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten und Stellungnahmen wieder:

·                     Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                   Stand: Januar 2014

·                     Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt       Stand: 12/2007

·           Lärmaktionsplan 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm                                                                                Stand: 16.1.2013

·           Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                 Stand: 12/2007

·           Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne Stand: 2016/2017

·                     Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt   Stand: 2007

·                     Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten                     Stand: 2000

·                     Grünordnungsplanerischer Fachbeitrag,                                                     Stand: 4/2018

·                     Baugrunderkundung,                                                                                   Stand: 1/2016

·                     Faunistische Potenzialeinschätzung und Artenschutzuntersuchung,                     Stand: 11/2017

·                     Baumgutachterliche Stellungnahme,                                                                      Stand: 1/2017

·                     Bodenluftuntersuchung,                                                                                           Stand: 7/2018

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14

 

davon anwesend…14..; Ja-Stimmen:…13…; Nein-Stimmen:…0…; Stimmenenthaltung:…1…