Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:33 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:0

Beschluss:

 

a)      Die Stadtvertretung beschließt die Satzung für die Benutzung von Notunterkünften der Stadt Norderstedt (Notunterkunftssatzung) in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 00/0406.

 

b)      Die Gebührenbedarfsberechnung 2001 für die Notunterkünfte
(Anlage 2 zur Vorlage Nr. B 00/0406) wird zur Kenntnis genommen.

 

c)      Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Notunterkünfte der Stadt Norderstedt in der Fassung der Anlage 3 zur Vorlage            Nr. B 00/0406.

Die Benutzungsgebühr beträgt 328,07 DM monatlich je Person.

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 33 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 50, Abt. 102