Sitzung: 17.10.2000 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:33 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0406
Beschluss:
a) Die Stadtvertretung beschließt die Satzung für die
Benutzung von Notunterkünften der Stadt Norderstedt (Notunterkunftssatzung) in
der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 00/0406.
b) Die Gebührenbedarfsberechnung 2001 für die
Notunterkünfte
(Anlage 2 zur Vorlage Nr. B 00/0406) wird zur Kenntnis genommen.
c) Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die
Erhebung von Benutzungsgebühren für die Notunterkünfte der Stadt Norderstedt in
der Fassung der Anlage 3 zur Vorlage
Nr. B 00/0406.
Die
Benutzungsgebühr beträgt 328,07 DM monatlich je Person.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 33 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.
Protokollauszug: Amt 50,
Abt. 102