Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:35 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Beschluss:

 

1.    Die Marktgebühren von 6,00 DM pro lfd. Meter und Tag, mindestens jedoch 15,00 DM werden auf Grund der vorgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Anlage 1) nicht verändert.

2.    Die Beträge für die Stromkostenpauschale von 6,00 DM für die ersten 1.000 Watt Lei­stungsaufnahme sowie 4,00 DM je weitere angefangene 500 Watt werden auf Grund der vorgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnung (Anlage 1) nicht verändert.

3.    Bei einem Kostendeckungsgrad unter 85 % oder einer Überdeckung von mehr als 5 % soll dem Finanzausschuss eine neue Kalkulation vorgelegt werden.

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 35 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 32