Sitzung: 01.11.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 18/0437
Beschluss:
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 337 Norderstedt "westlich Kohfurth, nördlich
Stettiner Straße" , Gebiet:
Flurstücke 57/14, 57/22, 57/23, 57/24, 57/29/ und 57/32 , Flur 12 der Gemarkung
Garstedt beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom.15.10.2018.festgesetzt (vgl.
verkleinerter Fassung in Anlage 2 zur Vorlage). Diese Planzeichnung ist
Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Umwandlung
von gewerblich genutzten Flächen in Wohnbauflächen in zentraler Lage
·
Sicherung
von öffentlich gefördertem Wohnraum
·
Sicherung
von erhaltenswertem Baumbestand.
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 154 Ost Norderstedt , Gebiet : Am Knick werden im überplanten Bereich aufgehoben.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz
2 BauGB).
b)
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1
BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan
Nr. 337 Norderstedt "westlich Kohfurth, nördlich Stettiner Straße" ,
Gebiet: Flurstücke 57/14, 57/22, 57/23, 57/24, 57/29/ und 57/32 , Flur 12 der
Gemarkung Garstedt (Anlage 2 zur
Vorlage) die öffentliche Unterrichtung und
Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das
städtebauliche Konzept (Anlage 4 und 5 zur
Vorlage) wird als Grundlage für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 11 und 13 der Anlage 7 der
Vorlage durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll
schriftlich / in einem Scoping-Termin erfolgen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;
davon anwesend: 14;
Ja-Stimmen: 12; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung: 1
damit
mehrheitlich beschlossen.