Beschluss:

a)    Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 337 Norderstedt "westlich Kohfurth, nördlich Stettiner Straße"  , Gebiet: Flurstücke 57/14, 57/22, 57/23, 57/24, 57/29/ und 57/32 , Flur 12 der Gemarkung Garstedt beschlossen.

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom.15.10.2018.festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2 zur Vorlage). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.


Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

·         Umwandlung von gewerblich genutzten Flächen in Wohnbauflächen in zentraler Lage

·         Sicherung von öffentlich gefördertem Wohnraum

·         Sicherung von erhaltenswertem Baumbestand.


Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 154 Ost  Norderstedt , Gebiet : Am Knick      werden im überplanten Bereich aufgehoben.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

b)    Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 337 Norderstedt "westlich Kohfurth, nördlich Stettiner Straße" , Gebiet: Flurstücke 57/14, 57/22, 57/23, 57/24, 57/29/ und 57/32 , Flur 12 der Gemarkung Garstedt (Anlage 2 zur Vorlage) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

Das städtebauliche Konzept (Anlage 4 und 5 zur Vorlage) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 11 und 13 der Anlage 7 der Vorlage durchzuführen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scoping-Termin erfolgen.

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;

davon anwesend: 14; Ja-Stimmen: 12; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung: 1

damit mehrheitlich beschlossen.