Sitzung: 17.10.2000 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:29 NEIN-Stimmen:3 Enthaltungen:3
Vorlage: B00/0405
Beschluss:
a) Entscheidung über die Anregung im Rahmen der öffentlichen
Auslegung in der Zeit vom 17.04.2000 bis 17.05.2000
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
von Trägern öffentlicher Belange bzw. von privaten Personen werden:
nicht berücksichtigt
Punkt 4:
Hans-Günther Steffen vom 21.05.2000
vom
29.05.2000
Punkt 1:
Alwin Lüdemann vom 04.05.2000
Punkt 2:
Dr. B. Bigdeli vom 18.05.2000
teilweise berücksichtigt
Punkt 3:
Gernot Dittberner/Renate Aschenbach vom 16.05.2000
vom
13.06.2000
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage der Vorlage Nr. B 00/0405 Bezug
genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die
Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Stadtvertretung der Stadt
Norderstedt den Bebauungsplan Nr. 126 – Norderstedt – 2. (vereinfachte)
Änderung, Gebiet “Heidehofring” – Stellplätze ehemaliges Gästehaus – bestehend
aus dem Teil A – Planzeichnung – in der Fassung vom Juni 2000, als Satzung. Die
Begründung – Stand: 07.09.2000 – wird in der Fassung der Anlage 2 dieser
Vorlage gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses
ortsüblich gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und anschließend den
Bebauungsplan mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und über
den Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf
hinzuweisen, wo der Bebauungs-plan eingesehen werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung: Die Vorlage
wurde mit 29 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.
Protokollauszug: Amt 69