Sitzung: 17.10.2000 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:33 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0387
Beschluss:
a)
Entscheidung über die
Anregungen
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
folgender Träger öffentlicher Belange/Privatpersonen und Unternehmen werden
berücksichtigt
zu Punkt 1 :
Kreis Segeberg vom
18.07.2000
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführung zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben,
sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 174,
1. Änderung, Gebiet: “Nördlich Buchenweg”, nördlich Buchenweg, südlich Moorbek,
östlich des Flurstückes 406/102, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text -, in der zuletzt
geänderten Fassung vom 21.08.2000 als Satzung.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 6 zu der Vorlage - Stand :
21.08.2000 - gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung: Die Vorlage
wurde mit 33 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.
Protokollauszug: Amt 69