Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:33 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:0

Beschluss:

 

a)      Entscheidung über die Anregungen

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange/Privatpersonen und Unternehmen werden

berücksichtigt

zu Punkt 1 :
Kreis Segeberg                  vom 18.07.2000

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführung zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)      Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 174, 1. Änderung, Gebiet: “Nördlich Buchenweg”, nördlich Buchenweg, südlich Moorbek, östlich des Flurstückes 406/102, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung  - und dem Teil B - Text -, in der zuletzt geänderten Fassung vom 21.08.2000 als Satzung.

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 6 zu der Vorlage - Stand : 21.08.2000 - gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 33 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 69