Sitzung: 17.10.2000 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:33 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0399.1
Herr
Bassler schlägt für die F.D.P.-Fraktion vor, die Empfehlung des Ausschusses für
Finanzen, Werke und Wirtschaft wie folgt zu ändern:
Hundesteuersatz für den
zweiten Hund
120,00 DM
und für jeden weiteren
Kampfhund 1.600,00
DM
Herr Engel stellt für die
SPD-Fraktion folgenden Änderungsantrag:
1) Der Steuersatz für Hunde die nicht unter die
Bezeichnung Kampfhunde fallen bleibt unverändert.
2) Für den ersten, der in der Vorlage aufgelisteten
Kampfhunde, und solche, die wegen ihres Verhaltens durch Verwaltungsbeschluss
als solche anerkannt werden, ist ab dem 01.01.2001 eine Steuer vom 800,00 DM zu
zahlen.
Für
den zweiten und jeden weiteren, als gefährlich einzustufenden Hund, sind ab dem
01.01.2001 1.200,00 DM zu entrichten.
Um den Bürgern die Verpflichtung
zu erleichtern, bittet die SPD die Verwaltung, in solch einem Fall, den Betrag
zu runden.
Herr Schlichtkrull bittet,
über die einzelnen Punkte der Änderungsanträge abstimmen zu lassen.
Der Bürgermeister Herr Grote
weist noch einmal darauf hin, dass eine Satzung, die für das Halten erster sog.
Kampfhunde ein gegenüber der Haltung sonstiger Hunde auf das Achtfache erhöhte
Hundesteuersatz vorsieht, rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Abstimmung:
für den ersten Hund 80,00
DM 40,00
Euro
16 Ja-, 19 Nein-Stimmen –
abgelehnt
entspricht
100,00DM / 50 Euro
für den zweiten Hund 120,00 DM 60,00 Euro
18 Ja-, 17 Nein-Stimmen – angenommen
entspricht
120,00 DM / 60 Euro
jeder weitere Hund 160,00 DM 80,00 Euro
16
Ja-, 17 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen – abgelehnt
entspricht 220,00 DM / 110 Euro
für jeden weiteren
Kampfhund 1.600,00 DM 800,00 Euro
2 Ja-, 33 Nein-Stimmen – abgelehnt
entspricht 1.200,00 DM / 600 Euro
Beschluss:
“Die dieser Vorlage als Anlage beigefügte Satzung der Stadt
Norderstedt über die Erhebung einer Hundesteuer incl. der beschlossenen
Änderungen zu § 4 wird erlassen.”
§ 4 Abs. 1 lautet wie folgt:
Die Steuer beträgt
im Kalenderjahr für
|
Gültig bis 31.12.2001 |
Gültig ab 01.01.2002 |
a) den ersten Hund |
100,00 DM |
50 Euro |
b) den zweiten Hund |
120,00 DM |
60 Euro |
c) jeden weiteren Hund |
220,00 DM |
110 Euro |
d) den ersten Kampfhund |
800,00 DM |
400 Euro |
e) jeden weiteren Kampfhund |
1.200,00 DM |
600 Euro |
Abstimmung:
Die so geänderte Vorlage wurde mit 33 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.
Protokollauszug: Amt 20,
Abt. 102