Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:33 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:0

Herr Bassler schlägt für die F.D.P.-Fraktion vor, die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Werke und Wirtschaft wie folgt zu ändern:

 

Hundesteuersatz für den zweiten Hund                              120,00 DM

und für jeden weiteren Kampfhund                                          1.600,00 DM

 

 

Herr Engel stellt für die SPD-Fraktion folgenden Änderungsantrag:

 

1)      Der Steuersatz für Hunde die nicht unter die Bezeichnung Kampfhunde fallen bleibt unverändert.

2)      Für den ersten, der in der Vorlage aufgelisteten Kampfhunde, und solche, die wegen ihres Verhaltens durch Verwaltungsbeschluss als solche anerkannt werden, ist ab dem 01.01.2001 eine Steuer vom 800,00 DM zu zahlen.

 

Für den zweiten und jeden weiteren, als gefährlich einzustufenden Hund, sind ab dem 01.01.2001   1.200,00 DM zu entrichten.

 

Um den Bürgern die Verpflichtung zu erleichtern, bittet die SPD die Verwaltung, in solch einem Fall, den Betrag zu runden.

 

Herr Schlichtkrull bittet, über die einzelnen Punkte der Änderungsanträge abstimmen zu lassen.

 

Der Bürgermeister Herr Grote weist noch einmal darauf hin, dass eine Satzung, die für das Halten erster sog. Kampfhunde ein gegenüber der Haltung sonstiger Hunde auf das Achtfache erhöhte Hundesteuersatz vorsieht, rechtlich nicht zu beanstanden ist.

 

Abstimmung:

 

für den ersten Hund                           80,00 DM                 40,00 Euro

                                                            16 Ja-, 19 Nein-Stimmen – abgelehnt      

 

                                                                        entspricht 100,00DM / 50 Euro

 

für den zweiten Hund                         120,00 DM                 60,00 Euro

                                                            18 Ja-, 17 Nein-Stimmen – angenommen 

 

                                                                        entspricht 120,00 DM / 60 Euro

 

jeder weitere Hund                                       160,00 DM                 80,00 Euro   

16 Ja-, 17 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen – abgelehnt

 

entspricht 220,00 DM / 110 Euro

 

für jeden weiteren Kampfhund                1.600,00 DM              800,00 Euro

                                                            2 Ja-, 33 Nein-Stimmen – abgelehnt      

 

entspricht 1.200,00 DM / 600 Euro

 

Beschluss:

 

 “Die dieser Vorlage als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung einer Hundesteuer incl. der beschlossenen Änderungen zu § 4 wird erlassen.”

 

§ 4 Abs. 1 lautet wie folgt:

 

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für

 

 

Gültig bis 31.12.2001

Gültig ab 01.01.2002

a) den ersten Hund

100,00 DM

50 Euro

b) den zweiten Hund

120,00 DM

60 Euro

c) jeden weiteren Hund

220,00 DM

110 Euro

d) den ersten Kampfhund

800,00 DM

400 Euro

e) jeden weiteren Kampfhund

1.200,00 DM

600 Euro

 

Abstimmung: Die so geänderte Vorlage wurde mit 33 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 20, Abt. 102