Sitzung: 03.12.2018 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 4
Vorlage: A 18/0553
Beschluss
Es
wird um Prüfung der Umsetzbarkeit der folgenden Ausnahmegenehmigung gebeten:
Hebammen erhalten gegen
Vorlage ihres Tätigkeitsnachweises kostenlos eine Ausnahmegenehmigung zum
Parken nach § 46 StVO für das Stadtgebiet von Norderstedt. Sie wird auf den
Zeitraum begrenzt, in dem die Tätigkeiten der Hebamme tatsächlich vor Ort
ausgeübt werden.
Die Ausnahmegenehmigung
soll folgende Tatbestände enthalten:
Parken auf
Bewohnerparkplätzen;
Parken im eingeschränkten
Halteverbot (VZ 286/290 StVO);
Parken im Bereich von
Parkscheinautomaten/Parkscheibenregelungen, auch über die zulässige
Höchstparkdauer hinaus. Es besteht zudem Befreiung von der
Parkschein-/Parkscheibenpflicht.
Abstimmung über den Prüfauftrag:
Bei 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.