Sitzung: 06.12.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: B 18/0466
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 zur Vorlage B 18/0466) werden
berücksichtigt
1., 2.7, 2.9
teilweise berücksichtigt
2.12
nicht berücksichtigt
.......................
zur Kenntnis genommen
2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 2.6, 2.8, 2.10,
2.11, 2.13
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die
Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage der
Vorlage B 18/ 0466 Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen,
die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der
Anlage 5 zur Vorlage B 18/ 0466) werden
berücksichtigt
2.3
teilweise berücksichtigt
2.4
nicht berücksichtigt
1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 2.5
zur Kenntnis genommen
1.3
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen
Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die
o.g. Anlage der Vorlage
B 18/ 0466 Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen,
die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
b)Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan
Nr. 318 Norderstedt "an der Straße Achternfelde", Gebiet: Abschnitt
Achternfelde und Flurstücke 63/6, 63/67, 63/68, Flur 14, Gemarkung Garstedt
bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 6 zur Vorlage B 18/0466) und dem Teil B - Text – (Anlage 7 zur Vorlage B 18/0466 ) in der zuletzt
geänderten Fassung vom 20.11.2018, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 20.11.2018 (Anlage 8 zur Vorlage B 18/0466) wird
gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach §
10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo
der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der
Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige
Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de
eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
zugänglich ist.
Der Bebauungsplan
wurde nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, daher wurde
von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung
und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die gesetzliche Anzahl der
Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
davon anwesend: 13, Ja-Stimmen:…13…; Nein-Stimmen:…0…;
Stimmenenthaltung:…0…