Protokollberichtigung vom 13.12.2018
 
Beschluss

a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 zur Vorlage B 18/0466) werden

 

berücksichtigt

 

1., 2.7, 2.9

 

teilweise berücksichtigt

 

2.12

 

nicht berücksichtigt

 

.......................

 

zur Kenntnis genommen

 

2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 2.6, 2.8, 2.10, 2.11, 2.13

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage der Vorlage B 18/ 0466 Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5 zur Vorlage B 18/ 0466) werden

 

berücksichtigt

 

2.3

 

teilweise berücksichtigt

 

2.4

 

nicht berücksichtigt

 

1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 2.5

 

zur Kenntnis genommen

 

1.3

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage der Vorlage
B 18/ 0466 Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b)Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 318 Norderstedt "an der Straße Achternfelde", Gebiet: Abschnitt Achternfelde und Flurstücke 63/6, 63/67, 63/68, Flur 14, Gemarkung Garstedt bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 6 zur Vorlage B 18/0466) und dem Teil B - Text – (Anlage 7 zur Vorlage B 18/0466 ) in der zuletzt geänderten Fassung vom 20.11.2018, als Satzung beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 20.11.2018 (Anlage 8 zur Vorlage B 18/0466) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Der Bebauungsplan wurde nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, daher wurde von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 39

 

davon anwesend:38; Ja-Stimmen: 38; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0

Damit einstimmig angenommen.