Sitzung: 06.12.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: B 18/0556/1
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen B
316 A
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2 zur Vorlage B 18/0556/1) werden
berücksichtigt
8.1, 23.7
teilweise berücksichtigt
23.8
nicht berücksichtigt
-
zur Kenntnis genommen
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8.2, 9, 10, 11, 12, 13, 14,
15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23.1, 23.2, 23.3, 23.4, 23.5, 23.6, 23.9,
23.10, 23.11, 23.12, 23.13, 23.14, 23.15, 23.16, 23.17, 24, 25, 26, 27
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage der Vorlage B 18/0556/1 Bezug
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder
nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 8 zur
Vorlage B
18/0556/1) werden
berücksichtigt
1
teilweise
berücksichtigt
-
nicht
berücksichtigt
-
zur
Kenntnis genommen
-
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die
Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage der
Vorlage B
18/0556/1 Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan
Nr. 316 A Norderstedt "Westlich Oadby-and-Wigston Straße und nordöstlich
des "Müllberges",
Gebiet: Nordwestlich der Kreuzung Rathausallee und
Oadby-and-Wigston Straße, nordöstlich des "Müllberges", Teile des
Flurstücks Nr. 18/275, Flur 07, Gemarkung Garstedt
bestehend
aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4 zur Vorlage B 18/0556/1) in der zuletzt geänderten Fassung vom
05.09.2018 und dem Teil B - Text – (Anlage 5 zur Vorlage B 18/0556/1) in der zuletzt geänderten Fassung vom 05.12.2018,
als Satzung beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 19.11.2018 (Anlage 6 zur Vorlage B 18/0556/1) wird gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in
der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die
zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de
eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
zugänglich ist.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die
gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung:
14
davon
anwesend…13..; Ja-Stimmen:…13…; Nein-Stimmen:…0…; Stimmenenthaltung:…0…