Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:6 NEIN-Stimmen:5 Enthaltungen:0

Zunächst stellt Herr Hagemann für die CDU-Fraktion folgenden Änderungsantrag:

 

 

1.)      Die nächste Kindertageseinrichtung in Norderstedt wird im Bebauungsplan 173 (Ecke Friedrichsgaber Weg / Oadby- and Wigston-Straße)  errichtet.

Bauträger und Betreiber ist der Verein der Kinder wegen.

 

 

 

2.)      Die alte Planung im Bebauungsplan 23 Möhlenbarg wird ausgesetzt, das Planzeichen “Kindertagesstätte” bleibt erhalten. Planungskosten (DM 200.000) werden für den Bebauungsplan 173 übernommen.

 

 

3.)      Die neue Kindertagesstätte (3 Krippengruppen und 2 Kitagruppen) kann I-II-geschossig errichtet werden.

 

 

4.)      Die Stadt Norderstedt (Verwaltung) und die Fraktionen der Stadtvertretung sind im Wort des Vereins der Kinder wegen, die nächste Kindertageseinrichtung diesem zu übertragen. Im Bebauungsplan 173 gibt es keine anderen Bewerber.

 

 

 

5.)      Eine Verplichtungsermächtigung in dem Investitionsplan 2002 in Höhe von 1,5 Mio.DM ist für den Neubau einzustellen.

 

 

 

 

Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Schritte einzuleiten.

 

 

 

Herr Hagemann begründet diesen Antrag wie folgt:

 

Eine neue Kindertagesstätte im Bereich des B-Planes 173 bietet nach Auffassung der CDU-Fraktion sowohl ein höheres Potential an zu betreuenden Kindern, als auch eine höhere Rentabilität, da die bebaubare Fläche dort die Einrichtung mehrerer Gruppen möglich macht. Außerdem ist eine Lösung der Lärmschutzfrage in diesem Bereich bereits geklärt.

 

 

 

 

Es ergibt sich eine ausführliche Diskussion, während der verschiedene Ausschußmitglieder ihre Bedenken bezüglich einer Beschlußfassung zum Verwaltungsvorschlag äußern und Herr Schmidtke auf aktuelle Veränderungen – auch aus haushaltstechnischer Sicht - zu einer evt. Kita am Möhlenbarg hinweist.

 

Herr Krebber beantragt, eine Beschlußfassung zu diesem Tagesordnungspunkt auszusetzen und die Angelegenheit erneut in der Sitzung des Ausschusses für junge Menschen am 06.12.2000 zu behandeln.

 

 

 

Herr Hagemann beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Hiergegen erheben sich keine Einwände.

 

 

 

Sitzungsunterbrechung : 20.08 – 20.15 Uhr.

 

 

 

Anschließend wird über den weiterführenden Antrag von Herrn Hagemann mit den folgenden Änderungen abgestimmt:

 

 

 

5.)        In dem Investitionsplan 2002 ist ein Betrag in Höhe von 1,5 Mio. DM für den

       Neubau einzustellen.

 

6.)        Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Verein der Kinder wegen e. V.  in Verhandlung zu treten.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: mit 6 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen

 

 

 

Damit erübrigt sich eine Abstimmung zu dem Antrag von Herrn Krebber.

 

 

 

Auszug

402

201