Beschluss

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 338 Norderstedt "Glojenbarg zwischen Querpfad und Tarpenbekstraße", Gebiet: östl. Glojenbarg, südl. Querpfad, nördl. Tarpenbekstraße, beidseitig Heimpfad beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 17.01.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2. zur Vorlage B 19/0042). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·         Städtebauliche Weiterentwicklung des Quartiers

·         Nachverdichtung durch Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung

·         Sicherung von öffentlich gefördertem Wohnraum

·         Verbesserung der Stellplatzsituation im Quartier

·         Sicherung des vorhandenen Baumbestandes

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).


Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;

davon anwesend: 14 ; Ja-Stimmen: 13 ; Nein-Stimmen: 1 ; Stimmenenthaltung: 0

damit mehrheitlich beschlossen.