Sitzung: 15.11.2000 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0516
Zunächst
wird die Vorlage erläutert.
Nach
kurzer Diskussion wird gemäß Beschlußvorschlag abgestimmt:
Die
Stadt Norderstedt beschließt, die Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen
nichtstädtischer Träger nach allgemeinen Förderungsrichtlinien gemäß Anlage 1
zur Vorlage Nr. 00/0516 finanziell zu fördern. Die genannten Richtlinien finden
auf alle Träger Anwendung, die das Vertragsangebot der Stadt gemäß § 25
Abs. 4 Satz 2 KiTaG ablehnen. Alle vor Inkrafttreten dieser
Richtlinien ergangenen allgemeinen Regelungen oder Einzelfallregelungen zur
Betriebskostenfinanzierung treten zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.
Um
die Richtlinien zum 01.01.2001 in Kraft setzen zu können, bittet der
Fachausschuss die Stadtvertretung, den Punkt “Erlass von Richtlinien zur
Förderung der Betriebskosten-finanzierung nichtstädtischer Kindertagesstätten”
am 21.11.2000 zu beraten und zu beschließen.
Die Vorlage wurde
mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen
Auszug
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