Sitzung: 21.02.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: B 19/0083
Beschluss
a)
Der Rahmenplan „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“
soll auf Grundlage folgender Rahmenvorgaben aus dem Mobilitätskonzept
weiterbearbeitet werden:
-
kreuzungsfreie Führung verschiedene Verkehrsarten
-
alle Fahrbeziehungen bleiben offen, der Verkehr wird
gerecht auf die angrenzenden Straßen, Mühlenweg und Harckesheyde, verteilt
-
der ruhende Verkehr wird an den Rändern in
Quartiersgaragen oder in Tiefgaragen untergebracht
-
der Stellplatzschlüssel für private Stellplätze wird mit
1 : 0 über das gesamte Quartier festgelegt
-
es werden keine öffentlichen Besucherparkplätze
hergestellt
-
die ÖPNV-Erschließung des Quartiers und der Siedlung
Harkshörn erfolgt mit Minibussen über die Harckesheyde, Oststraße, Mühlenweg
-
angestrebt wird eine zusätzliche innerquartierliche
Erschließung mit autonom fahrenden Kleinbussen
Auf Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 0; Nein-Stimmen: 12;
Stimmenenthaltung: 2, damit abgelehnt.
b)
Der Rahmenplan „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“
soll auf Grundlage folgender Rahmenvorgaben aus dem Mobilitätskonzept
weiterbearbeitet werden:
-
kreuzungsfreie Führung verschiedene Verkehrsarten
-
alle Fahrbeziehungen bleiben offen, der Verkehr wird
gerecht auf die angrenzenden Straßen, Mühlenweg und Harckesheyde, verteilt
-
der ruhende Verkehr wird an den Rändern in
Quartiersgaragen oder in Tiefgaragen untergebracht
-
der private Stellplatzschlüssel wird mit 1 : 0,5 über
das gesamte Quartier festgelegt
-
es werden öffentlichen Besucherparkplätze mit einem
reduzierten Schlüssel von 0,1 hergestellt
-
die ÖPNV-Erschließung des Quartiers und der Siedlung
Harkshörn erfolgt mit Minibussen über die Harckesheyde, Oststraße, Mühlenweg
-
angestrebt wird eine zusätzliche innerquartierliche
Erschließung mit autonom fahrenden Kleinbussen
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 3; Nein-Stimmen: 11
Stimmenenthaltung: 0, damit abgelehnt.
c)
Der Rahmenplan „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“
soll auf Grundlage folgender Rahmenvorgaben aus dem Mobilitätskonzept
weiterbearbeitet werden:
-
kreuzungsfreie Führung verschiedene Verkehrsarten
-
alle Fahrbeziehungen bleiben offen, der Verkehr wird
gerecht auf die angrenzenden Straßen, Mühlenweg und Harckesheyde, verteilt
-
der ruhende Verkehr wird an den Rändern in
Quartiersgaragen oder in Tiefgaragen untergebracht
-
der private Stellplatzschlüssel wird mit 1 : 1 über das
gesamte Quartier festgelegt
-
es werden öffentlichen Besucherparkplätze mit einem
Schlüssel von 0,2 hergestellt
-
die ÖPNV-Erschließung des Quartiers und der Siedlung
Harkshörn erfolgt mit Minibussen über die Harckesheyde, Oststraße, Mühlenweg
-
angestrebt wird eine zusätzliche innerquartierliche
Erschließung mit autonom fahrenden Kleinbussen
Auf Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 4;
Stimmenenthaltung: 1, damit mehrheitlich angenommen.
d)
Änderungsantrag von Herrn Frahm
Auf Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 1; Nein-Stimmen: 13;
Stimmenenthaltung: 0, damit abgelehnt.