Beschluss

 

 Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2016 wird zur Kenntnis genommen.

Die Stadtvertretung beschließt nach § 95 n Abs. 3 der Gemeindeordnung den Jahresabschluss 2016.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von € 3.081.176,12 wird nach § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik der Ergebnisrücklage zugeführt.


Abstimmung:

Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig als Empfehlung für die Stadtvertretung beschlossen.