Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 340 Norderstedt "Feuerwache Ochsenzoller Straße" ,Gebiet: Östlich Ochsenzoller Straße, südlich Kirchenstraße, nördlich Sportanlage Ochsenzoller Straße; Flurstücke 7/18, Teilstücke der Flurstücke 738/7 und 749/5, Flur 16, Gemarkung Garstedt.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 06.03.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Schaffung von Baurechten für eine Feuerwache
  • Sicherung der Grünverbindung

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung