Sitzung: 08.11.2000 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0557
18.50
Uhr : Der
Vorsitzende schließt die Öffentlichkeit aus, da Herr Bürgermeister Grote
in
einer dem Steuergeheimnis unterliegenden Angelegenheit berichtet.
Der
Sachverhalt ist dem beigefügten Vermerk zu entnehmen.
19.00
Uhr : Der Vorsitzende stellt die Öffentlichkeit der
Sitzung wieder her.
Herr
Kriese berichtet über Veränderungen im Verwaltungshaushalt und
Vermögenshaushalt für den 2. Nachtrag (s. Anlage zur Niederschrift). Der
Ausschuß beschließt einvernehmlich die vorgetragenen Änderungen in den 2. Nachtragshaushalt
aufzunehmen.
Es
wird die geänderte folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2000 beschlossen:
2. Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Norderstedt für
das Haushaltsjahr 2000
Aufgrund
des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluß der Stadtvertretung vom folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit
dem Nachtragshaushaltsplan werden
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Erhöht um |
Vermindert um |
Und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplans einschließlich der
Nachträge |
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Gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
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DM |
DM |
DM |
DM |
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1.
im Verwaltungshaushalt |
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die Einnahmen |
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4.171.400 |
296.635.400 |
292.464.000 |
die Ausgaben |
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4.171.400 |
296.635.400 |
292.464.000 |
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2.
im Vermögenshaushalt |
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die Einnahmen |
5.716.100 |
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64.510.400 |
70.226.500 |
die Ausgaben |
5.716.100 |
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64.510.400 |
70.226.500 |
§ 2
Es
wird neu festgesetzt:
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher
10.226.400
DM auf 10.486.400 DM.
Die
Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen