Beschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 110 Norderstedt, 22. Änderung "Stonsdorfer Weg / Tucheler Weg“, Gebiet: südl. Stonsdorfer Weg, westl. Tucheler Weg, östl. der Wohnbebauung Greifswalder Kehre 10a-10d, nördl. der Reihenhausbebauung Tucheler Weg 2a-2h beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 22.03.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 1 zur Vorlage B 19/0192). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Nachverdichtung durch Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung
  • Sicherung des erhaltenswerten Baumbestandes
  • Unterbringung von Stellplätzen in einer Tiefgarage
  • Sicherung eines Standortes für eine Trafostation


Das Verfahren soll nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, daher wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 


Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14; davon anwesend: 14;

Ja-Stimmen: 13 / Stimmenenthaltung: 1; damit mehrheitlich beschlossen.