Sitzung: 02.05.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 19/0192
Beschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird
die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 110 Norderstedt,
22. Änderung "Stonsdorfer Weg / Tucheler Weg“, Gebiet:
südl. Stonsdorfer Weg, westl. Tucheler Weg, östl. der Wohnbebauung Greifswalder
Kehre 10a-10d, nördl. der Reihenhausbebauung Tucheler Weg 2a-2h beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 22.03.2019 festgesetzt
(vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 1 zur Vorlage B 19/0192). Diese
Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das
Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Nachverdichtung durch Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung
- Sicherung des erhaltenswerten Baumbestandes
- Unterbringung von Stellplätzen in einer Tiefgarage
- Sicherung eines Standortes für eine Trafostation
Das Verfahren soll nach § 13 a BauGB
durchgeführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Der Bebauungsplan wird nach
§ 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, daher wird von der
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend:
Abstimmung:
Gesetzliche
Anzahl der Ausschussmitglieder: 14; davon anwesend: 14;
Ja-Stimmen:
13 / Stimmenenthaltung: 1; damit mehrheitlich beschlossen.