Sitzung: 21.11.2000 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:36 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0516
Die Stadt Norderstedt
beschließt, die Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen nichtstädtischer
Träger nach allgemeinen Förderungsrichtlinien gemäß Anlage 1 zur Vorlage
Nr. 00/0516 finanziell zu fördern. Die genannten Richtlinien finden auf alle
Träger Anwendung, die das Vertragsangebot der Stadt gemäß § 25
Abs. 4 Satz 2 KiTaG ablehnen. Alle vor Inkrafttreten dieser
Richtlinien ergangenen allgemeinen Regelungen oder Einzelfallregelungen zur
Betriebskostenfinanzierung treten zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.
Um die Richtlinien zum
01.01.2001 in Kraft setzen zu können, bittet der Fachausschuss die
Stadtvertretung, den Punkt “Erlass von Richtlinien zur Förderung der
Betriebskosten-finanzierung nichtstädtischer Kindertagesstätten” am 21.11.2000
zu beraten und zu beschließen.
Abstimmung:Die
Vorlage wurde mit 36 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.
Protokollauszug:
Abt. 402