Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:36 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:0

Die Stadt Norderstedt beschließt, die Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen nicht­städtischer Träger nach allgemeinen Förderungsrichtlinien gemäß Anlage 1 zur Vorlage
Nr. 00/0516 finanziell zu fördern. Die genannten Richtlinien finden auf alle Träger Anwen­dung, die das Vertragsangebot der Stadt gemäß § 25 Abs. 4 Satz 2 Ki­TaG ablehnen. Alle vor Inkrafttreten dieser Richtlinien ergangenen allgemeinen Regelungen oder Einzelfallre­gelun­gen zur Betriebskostenfinanzierung treten zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.

 

Um die Richtlinien zum 01.01.2001 in Kraft setzen zu können, bittet der Fachausschuss die Stadtvertretung, den Punkt “Erlass von Richtlinien zur Förderung der Betriebskosten-finanzierung nichtstädtischer Kindertagesstätten” am 21.11.2000 zu beraten und zu beschließen.

 

Abstimmung:Die Vorlage wurde mit 36 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Protokollauszug:

 

Abt. 402