Sitzung: 16.05.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 19/0210
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage
3 zur Vorlage) werden
berücksichtigt
2.2, 10.6, 10.7
zur Kenntnis genommen
1., 2.1, 3., 4., 5., 6.,
7., 8., 9., 10.1, 10.2, 10.3, 10.4, 10.5, 10.8, 10.9, 10.10, 10.11, 11., 12.
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung
zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g.
Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der
Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 281 Norderstedt "Glasmoorstraße Ost", Gebiet:
östlich Glasmoorstraße / nördlich Schleikamp / westlich Beek in der Twiete
bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4
zur Vorlage) und dem Teil B - Text – (Anlage 5 zur
Vorlage) in der zuletzt geänderten Fassung vom 10.04.2019,
als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 10.04.2019
(Anlage 6 zur Vorlage) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die
Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der
rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet
unter der Adresse www.norderstedt.de
eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
zugänglich ist.
Auf Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
Gesetzliche
Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 14;
davon
anwesend 14; Ja-Stimmen: 11; Nein-Stimmen: 3; Stimmenenthaltung: 0
damit
mehrheitlich beschlossen.