Sitzung: 15.11.2000 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0590
Einige
Entsorgungsträger haben, um die Problematik der Verunreinigungen an den
Containerstandorten in den Griff zu bekommen, Patenschaften für die o. g.
Containerstandorte eingeführt.
Da
sich die Patenschaften in anderen Städten bewährt haben und andere
Entsorgungsträger dies ebenfalls anstreben, plant auch das Betriebsamt,
probeweise auf 1 Jahr, die Einrichtung von Patenschaften für die o. g.
Containerstandorte ab 2001 wie folgt:
Norderstedter
und Norderstedterinnen übernehmen für einen Containerstandort in ihrer Nähe die
Patenschaft.
Die
Patenschaft übernehmen heißt:
·
das
Mindestalter beträgt 16 Jahre,
·
die
Container werden 1 x täglich von dem Paten angesehen,
·
über
die täglichen Kontrollen ist ein Protokoll zu führen,
·
ist
die Betreuung über einen längeren Zeitraum nicht möglich, muss das Betriebsamt
informiert werden,
·
bei
kleinen Verunreinigungen, wie z. B. Ablagerung von Pappkartons oder Altglas,
werden die Paten die Abfälle ordnungsgemäß in die Container einwerfen. Bei
größeren Mengen Ablagerungen von Glas, Papier oder Altkleidern bzw. Ablagerung
von Restabfall, DSD-Abfällen, Sonderabfällen o. ä. würde ein Anruf im Rathaus
erfolgen.
·
Die
Telefonkosten werden über die Aufwandsentschädigung abgedeckt.
·
Verursacher
von Abfallablagerungen an den jeweiligen Standorten werden je nach Gefühl von
dem Paten angesprochen und auf die ordnungsgemäße Entsorgung hingewiesen, bzw.
der Pate gibt die Verursacherdaten an das Betriebsamt weiter.
·
Für
die Tätigkeit des Paten wird eine Aufwandsentschädigung von DM 50,00 / Monat
gezahlt (Grundlage hierfür ist das o. g. Protokoll). Sollten 10 Paten gewonnen
werden können, ergäbe das eine jährliche Ausgabe von DM 6,000,00 / Jahr.
·
Eine
entsprechende Schulung der Paten erfolgt durch das Betriebsamt.
·
Die
Paten erhalten eine sog. Bestellungsurkunde, mit der sie sich bei Bedarf
ausweisen können. Die Bestellungsurkunde ist befristet.
·
Für
sog. “Problemstandorte” sind mehrere Paten erforderlich, damit diese Standorte
mehrmals am Tag angesehen werden.
·
Bei
nicht ordnungsgemäßer Ausübung der Patenschaft erfolgt eine Abberufung durch
das Betriebsamt.