Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Der Ausschuss für Umweltschutz hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 20.09.00 aufgefordert, nach einem Alternativstandort im Bereich des Platanenweges zu suchen.

 

Im Rahmen der Verdichtung der Containerstandorte für Altpapier und Altglas war die Neueinrichtung eines Containerstandortes in der Heidbergstraße vorgesehen. 

Da Ecke Heidbergstraße / Möllner Weg 2 – 44 bereits eine Pflasterung vorhanden war und der Standort hinsichtlich der Sichtverhältnisse der Anwohner relativ geschützt lag, erfolgte im Mai 1999 die Aufstellung der Container an diesem Platz.

 

Da die Entfernung zum anliegenden Haus unterschätzt wurde, erfolgte die Suche nach einem anderen geeigneten Standort in näherer Umgebung.

 

Hier wurden folgende Alternativstandorte, die im anliegenden Plan (Anlage 1) eingezeichnet sind, überprüft:

 

a) Heidbergstraße, Höhe Haus-Nr. 59, Parkplatz

b) Heidbergstraße, Höhe Haus-Nr. 41, Parkplatz

c) Heidbergstraße / Rüsternweg

d) Platanenweg

 

In den Straßen Im Grunde, Buchentwiete, Buckhörner Moor, Pappelstieg, Kastanienweg,
Ulmenweg, Rüsternweg, Malenter Weg und Lütjenburger Weg, die sich im Bereich des Platanenweges befinden, konnte kein Alternativstandort gefunden werden.

 

Die Alternativen a) und b) kommen nicht in Frage, da eine Entleerung der Container durch die Entsorgungsfahrzeuge nicht gegeben ist.

Die Alternative c) kommt auf Grund der örtlichen Nähe zum nächsten Wohnhaus nicht zum Tragen.

Entlang des Platanenweges (Alternative d)) wurde die öffentliche Parkplatzfläche ggü. Haus-Nr. 3 als am geeignetsten angesehen, sodass hier, nachdem auch seitens der Verkehrsaufsicht und des Teams Verkehrsflächen keine Bedenken gegen die Aufstellung bestanden, am 17.03.2000 eine Aufstellung der Container erfolgte.

 

Auf Grund eingehender Beschwerden der Anwohner des Platanenweges wurde erneut vom Betriebsamt nach einer geeigneteren Lösung gesucht, u. a. erfolgte die Prüfung, eine Umstellung ggf. auf die Fläche Buchenweg / Ulzburger Straße durchzuführen. Diese Fläche schied jedoch aus unten aufgeführten Gründen aus (s. Nr. 3).

 

Ferner hat Herr Girnus, wohnhaft im Platanenweg 3, in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 18.10.2000 5 Alternativvorschläge unterbreitet.

 

Die Prüfung der Vorschläge von Herrn Girnus, die ebenfalls im anliegenden Lageplan eingetragen sind, hat nach erfolgter Ortsbesichtigung zu folgendem Ergebnis geführt:

 

1.      Kohfurth / Buschweg

 

Die Umstellung der Container an diesen Standort würde nicht den Bedarf der Anwohner des Platanenweges abdecken.

 

2.      Friedrichsgaber Weg / Oadby-and-Wigston-Straße / Bushaltestelle

 

Eine Entleerung der Container durch die Entsorgungsfirmen wäre nicht möglich, da die Anfahrt des Standortes über eine Sackgasse erfolgen müsste.

 

Ferner würde nicht der Bedarf der Anwohner aus dem Platanenweg abgedeckt werden.

 

3.      Buchenweg / Ulzburger Straße

 

Auf Grund fehlender Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe wäre von einem erhöhten Reinigungsaufwand durch unerlaubte Abfallablagerungen auszugehen. Haltemöglichkeiten sind für den An- und Abfahrverkehr nicht ohne Verkehrsbehinderung möglich.

 

Außerdem wäre die Entleerung der Container über den Geh- und Radweg erforderlich.

 

4.      Ulzburger Straße / “Kartoffelbude”

 

Da sich in der Nähe des Standortes nur 4 Wohnhäuser befinden, ist nicht von einem wohnungsnahen Bedarf auszugehen. Auch dieser Standort würde nicht den Bedarf der Anwohner des Platanenweges abdecken.

 

Ebenfalls wäre an diesem Standort die Entleerung der Container über den Geh- und Radweg erforderlich.

 

5.      Buchenweg / Grundstück Asylunterkunft

 

Bei Einrichtung eines Standortes auf dem Grundstück der Asylunterkunft würde die Entfernung zum nächsten Wohngebäude nur 9 m betragen.

 

Nach abschließender Prüfung ist festzustellen, dass vom Betriebsamt kein anderer geeigneterer Standort in näherer Umgebung gefunden werden konnte.

 

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Entscheidung, ob eine Aufstellung von Depotcontainern erfolgen kann, von div. Standortkriterien abhängt. Der dafür verwandte Vordruck des Betriebsamtes mit seinen Erläuterungen ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.