Sitzung: 06.06.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 19/0266
Beschluss
Das Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird gebilligt. Das
Ergebnis ist den tabellarischen Vermerken der Verwaltung vom 15.05.2019
in
den Anlage 2 der Vorlage (Tabellen Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange) zu entnehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse der
frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom 15.05.2019 (Anlage 2) den Entwurf
zu fertigen.
Die Niederschrift der öffentlichen Veranstaltung
vom 26.03.2019 ist als Anlagen Nr. 4 der Vorlage beigefügt.
Auf Grund des § 22 GO
waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und
von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch
bei der Abstimmung anwesend: ...
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der
Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 11; Nein-Stimmen: 1;
Stimmenenthaltung: 2
damit mehrheitlich beschlossen.