Sitzung: 16.11.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht
Zur
Anfrage von Frau Algier zur Verkehrsberuhigung, Bereich Grüner Weg,
TOP 10.12 aus der Sitzung des Planungsausschusses am 07.09.2000, nimmt
die Verwaltung wie folgt Stellung:
In
der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 06.05.1999
(Drucksachen Nr. M 99/0207) hat die Verwaltung erstmalig berichtet, dass nach
Durchführung des Stellungnahmeverfahrens (Anhörung der Polizei und Träger der
Straßenbaulast) die Anordnung einer Tempo-30-Zone für den o. a. Bereich durch
die Verkehrsaufsicht abgelehnt wurde.
Die
Anordnung einer Tempo-30-Streckengeschwindigkeit ist ausschließlich aus Gründen
einer Gefahrenabwehr für bestimmte Teilbereiche möglich. Da die verkehrliche
Problematik jedoch den Gesamtbereich Hasenmoorweg/Wilstedter Weg/Op de Hütt
betrifft, ist eine dementsprechende Anordnung nicht möglich.
Die
Verwaltung verweist im Übrigen auf den Beschluss des Ausschusses für Planung,
Bau und Verkehr vom 29.06.2000 (Drucksachen Nr. B 00/0272), wo im Rahmen der
Schulwegsicherung beschlossen wurde, dass ein verkehrssicherer Ausbau des
gesamten Bereiches dringend erforderlich ist.
Insofern
würde auch die Anordnung eines Verkehrszeichen “Durchfahrt verboten/Anlieger
frei” kein geeignetes Mittel darstellen, der hier in Rede stehenden
grundsätzlichen Problematik zu begegnen. Erfahrungsgemäß nimmt der
Verkehrsteilnehmer auf eine derartige Regelung wenig Rücksicht. Im Falle einer
Überwachung stellt sich die Beweisführung durch die Ordnungsbehörden regelmäßig
schwierig dar.
Eine
dauerhafte und nachhaltige Lösung dieser Verkehrsproblematik lässt sich aus
Sicht der Verwaltung nur im Rahmen einer Gesamtüberplanung dieses Bereiches und
daraus ggf. resultierender Ausbauvorschläge erreichen.