Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht

 

Zur Anfrage von Frau Algier zur Verkehrsberuhigung, Bereich Grüner Weg, TOP 10.12 aus der Sitzung des Pla­nungsausschusses am 07.09.2000, nimmt die Verwaltung wie folgt Stel­lung:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 06.05.1999 (Drucksachen Nr. M 99/0207) hat die Verwaltung erstmalig berichtet, dass nach Durchführung des Stellungnahmeverfahrens (Anhörung der Poli­zei und Träger der Straßenbaulast) die Anordnung einer Tempo-30-Zone für den o. a. Bereich durch die Ver­kehrsaufsicht abgelehnt wurde.

 

Die Anordnung einer Tempo-30-Streckengeschwindigkeit ist ausschließlich aus Gründen einer Gefahrenabwehr für bestimmte Teilbereiche möglich. Da die verkehrliche Problematik jedoch den Gesamtbereich Hasenmoor­weg/Wilstedter Weg/Op de Hütt betrifft, ist eine dementsprechende Anordnung nicht möglich.

 

Die Verwaltung verweist im Übrigen auf den Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr vom 29.06.2000 (Drucksachen Nr. B 00/0272), wo im Rahmen der Schulwegsicherung beschlossen wurde, dass ein verkehrssicherer Ausbau des gesamten Bereiches dringend erforderlich ist.

 

Insofern würde auch die Anordnung eines Verkehrszeichen “Durchfahrt verboten/Anlieger frei” kein geeignetes Mittel darstellen, der hier in Rede stehenden grundsätzlichen Problematik zu begegnen. Erfahrungsgemäß nimmt der Verkehrsteilnehmer auf eine derartige Regelung wenig Rücksicht. Im Falle einer Überwachung stellt sich die Beweisführung durch die Ordnungsbehörden regelmäßig schwierig dar.

 

Eine dauerhafte und nachhaltige Lösung dieser Verkehrsproblematik lässt sich aus Sicht der Verwaltung nur im Rahmen einer Gesamtüberplanung dieses Bereiches und daraus ggf. resultierender Ausbauvorschläge erreichen.