Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 13 den folgenden Bericht

 

In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 21.09.2000

- Punkt 13.10 - stellte Herr Roeske folgende Anfrage zur P+R-Anlage West

Norderstedt Mitte:

 

Immer mehr Parkplätze sind reserviert bzw. gesperrt. Wie ist die Belegung geregelt zwischen Investor und Stadt, wer hat das Recht, sich Plätze reservieren zu lassen, wer entscheidet darüber? Ein weiteres Problem ist es, dass die freien Parkplätze weit im hinteren Bereich der P+R-Anlage liegen.

 

Beantwortung der Anfrage:

 

Die Tiefgarage West wurde auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 159 (Neufassung) errichtet.

 

Den vorderen (nördlichen) Garagenteil mit 95 Stellplätzen (einschließlich der Stellplätze für den westlichen Teil des geplanten Geschäftshauses "Rundling") hat der Investor in eigener Regie gebaut; hier werden auch durch diesen Parkplatzreservierungen für seine Mieter vorgenommen.

 

Der hintere (südliche) Teil der Garage mit 151 Parkplätzen wurde von der Stadt als P+R-Anlage gebaut; hier werden keine Plätze reserviert.

 

Die EGNO tätigt zurzeit Verhandlungen mit dem Investor über eine Neuverteilung der Stell- und Parkplätze in der Tiefgarage West auf der Basis eines Zuordnungsvorschlages der Stadt. Ziel ist dabei die Lage der Stell- und Parkplätze für Frauen und Behinderte zu verbessern, die Stellplätze den jeweiligen Gebäuden näher zuzuordnen und einen Teil der P+R-Plätze in den nördlichen Bereich zu verlagern.