Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 13 den folgenden Bericht

 

Im Protokoll des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr vom 28.09.2000 steht unter Punkt 5: Haushaltsansätze des Amtes 69 für den Haushalt 2001, 3. Absatz:

 

Der Planungsausschuss geht davon aus, dass die Arbeitsaufträge, die von der EGNO an die AG No-Mi gegeben werden, der EGNO in Rechnung gestellt werden.

 

Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

 

Der EGNO können nur Aufträge an Externe, wie z.B. Planungskosten, Kosten für Modellbau, Fotoarbeiten oder Erstellung von Broschüren, die der Durchführung der Entwicklungs-maßnahme dienen, in Rechnung gestellt werden.

 

Gemäß Abschnitt A, Ziffer 8.4, der Städtebauförderungsrichtlinien Schleswig-Holstein gehören die Ausgaben für die persönlichen und sachlichen Kosten der Gemeindeverwaltung zu den nichtförderungsfähigen Ausgaben; sie können daher nicht aus dem Treuhand-vermögen finanziert werden.