Sitzung: 16.11.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0596
Herr
Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 13 den folgenden Bericht
Im
Protokoll des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr vom 28.09.2000 steht
unter Punkt 5: Haushaltsansätze des Amtes 69 für den Haushalt 2001, 3. Absatz:
Der
Planungsausschuss geht davon aus, dass die Arbeitsaufträge, die von der EGNO an
die AG No-Mi gegeben werden, der EGNO in Rechnung gestellt werden.
Hierzu
wird wie folgt Stellung genommen:
Der
EGNO können nur Aufträge an Externe, wie z.B. Planungskosten, Kosten für
Modellbau, Fotoarbeiten oder Erstellung von Broschüren, die der Durchführung
der Entwicklungs-maßnahme dienen, in Rechnung gestellt werden.
Gemäß
Abschnitt A, Ziffer 8.4, der Städtebauförderungsrichtlinien Schleswig-Holstein
gehören die Ausgaben für die persönlichen und sachlichen Kosten der
Gemeindeverwaltung zu den nichtförderungsfähigen Ausgaben; sie können
daher nicht aus dem Treuhand-vermögen finanziert werden.