Sitzung: 16.11.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht
Die
Sperrung der Straße Wilstedter Weg in Höhe Tierfriedhof (Stadtgrenze) ist für
die Stadt Norderstedt nicht im "Alleingang" möglich.
Bei
der Straße Wilstedter Weg handelt es sich um eine GIK-Straße, d.h. nach
Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein eine Gemeindeverbindungsstraße für
die die Stadt Norderstedt Zuschüsse für die Unterhaltung erhält. Bei einer
Sperrung würde die Verbindungsfunktion verloren gehen und es sich wohl nur noch
um eine Ortsstraße handeln.
Für
Kreis- und Landesstraßen sind im Straßen-Wegegesetz Verfahren zur Abstufung
ausdrücklich vorgesehen (Entscheidung oberste Straßenbaubehörde), jedoch nicht
für GIK-Straßen. Wenn es rechtlich keine Abstufung ist, wäre eine
Teileinziehung mit Auslegung von Plänen und Beteiligung aller Betroffenen
erforderlich. Da vom Unterzeichner nicht sicher mitgeteilt werden kann, welches
Verfahren anzuwenden ist, wurde das Rechtsamt um Hilfe gebeten. Wenn die
Auskunft des Rechtsamtes vorliegt, wird der Ausschuss entsprechend in Kenntnis
gesetzt.