Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht

 

Die Sperrung der Straße Wilstedter Weg in Höhe Tierfriedhof (Stadtgrenze) ist für die Stadt Norderstedt nicht im "Alleingang" möglich.

Bei der Straße Wilstedter Weg handelt es sich um eine GIK-Straße, d.h. nach Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein eine Gemeindeverbindungsstraße für die die Stadt Norderstedt Zuschüsse für die Unterhaltung erhält. Bei einer Sperrung würde die Verbindungsfunktion verloren gehen und es sich wohl nur noch um eine Ortsstraße handeln.

 

Für Kreis- und Landesstraßen sind im Straßen-Wegegesetz Verfahren zur Abstufung ausdrücklich vorgesehen (Entscheidung oberste Straßenbaubehörde), jedoch nicht für GIK-Straßen. Wenn es rechtlich keine Abstufung ist, wäre eine Teileinziehung mit Auslegung von Plänen und Beteiligung aller Betroffenen erforderlich. Da vom Unterzeichner nicht sicher mitgeteilt werden kann, welches Verfahren anzuwenden ist, wurde das Rechtsamt um Hilfe gebeten. Wenn die Auskunft des Rechtsamtes vorliegt, wird der Ausschuss entsprechend in Kenntnis gesetzt.