Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht

 

Die Abpollerung eines Seitenstreifens in der Straße Grüner Weg ist nach Rücksprache mit der Verkehrsaufsicht nicht ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen auf der gegenüberliegenden Seite möglich, da die nutzbare Fahrbahnbreite dann nur 3,20 m plus 0,60 m Bankettstreifen beträgt. Bei Begegnungsverkehr könnte ein Fahrzeug vom befestigten Teil der Bankette abkommen und verunglücken. In diesem Fall könnte die Stadt Norderstedt haftbar gemacht werden. Sollten entsprechende Sicherungsmaßnahmen (Befestigungen) durchgeführt werden, so wäre dies mit Aufwendungen verbunden, die eine Ausschreibung zur Grundlage haben müssten. Aus diesem Grunde sollten die notwendigen Befestigungsarbeiten, wie vorgesehen, in Zusammenhang mit dem Bau des Gehweges vorgenommen werden.