Sitzung: 16.11.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0563
Beschluss:
a)
Von
der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung
(Frühzeitige Bürgerbeteiligung) wird nach § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB
abgesehen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wirkt sich auf das bereits als
Gewerbegebiet überplante Gebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich aus.
b)
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 150 - Norderstedt - 1. Änderung; Gebiet:
“Gewerbegebiet Lawaetzstraße, Teil West”, westlich Lawaetzstraße bis zu einer
Tiefe von 95 m, nördlich und südlich der bestehenden Stellplatzanlage der Firma
Jungheinrich, wird einschließlich der Begründung, Stand: 24.10.2000, in der
Fassung der Anlage 3 zur Vorlage Nr. B 00/0563 gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 150 - Norderstedt - 1. Änderung; Gebiet:
“Gewerbegebiet Lawaetzstraße, Teil West”, westlich Lawaetzstraße bis zu einer
Tiefe von 95 m, nördlich und südlich der bestehenden Stellplatzanlage der Firma
Jungheinrich, sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu
beteiligen und von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 BauGB durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend:
Die
Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen
Beschlußkopie
an: 69