Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschluss

 

Der Hauptausschuss beschließt die Stelle eines Digitalisierungsbeauftragten CDO (Chief Digital Officer) in den Stellenplan 2020/21 als Stabsstelle aufzunehmen.

 

Die bewerbende Person verfügt über:

-       Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (Master oder Diplomprüfung) vorzugsweise der Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften, Ingenieurwissenschaften oder Jura mit 2. Staatsexamen und einschlägigen Schwerpunkten, alternativ eine einschlägige abgeschlossene Fachhochschulausbildung (Bachelor) mit entsprechenden Berufserfahrungen oder eine beamtenrechtliche Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste, alternativ Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt mit entsprechenden Berufserfahrungen

-       Eine hohe interdisziplinäre Networking-Kompetenz in Verbindung mit sehr guten Kenntnissen rund um digitale Themen, Trends und Technologien sowie die Bewertung ihrer Auswirkungen

-       Erfahrungen in Konzeption, Akquise und Management von Innovationsprojekten, idealerweise einschlägige Berufspraxis in der Strategiebildung, Projektleitung und -umsetzung

-       Kenntnisse kommunaler Verwaltungsstrukturen und -prozesse

-       Fähigkeiten, komplexe Sachverhalte zu analysieren, strategisch zu bewerten und die Ergebnisse verständlich und grafisch themenadäquat aufbereitet darzustellen und zu kommunizieren

-       Kommunikations-, Moderations- und Medien/Präsentationskompetent, Kontaktfähigkeit

-       ausgeprägtes Querschnittsdenken mit einem hohen Maß an Aufgeschlossenheit für wechselnde Themen- und Aufgabenstellungen verbunden mit Innovationsbereitschaft

 

 


Abstimmung über den so ergänzten Beschlussvorschlag:

Bei 12 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig  beschlossen.