Sitzung: 05.09.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 19/0270
Beschluss
Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 333 Norderstedt "Stadtpark Norderstedt",
Gebiet: südlich Gewerbegebiet Harkshörn, westlich
Schleswig-Holstein-Straße, nördlich Gewerbegebiet
Stonsdorf, östlich Wohnbebauung Falkenbergstraße beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in
der Planzeichnung vom 04.06.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in
Anlage 2 zur Vorlage B 19/270). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele
angestrebt:
- Sicherung der Nutzung als öffentlicher
Park
- Erhalt und Sicherung des Seeparks mit
Wasserfläche, Wasserski und Strandbad
- Erhalt und Sicherung des Feldparks mit
den intensiv genutzten Flächen und Spielbereichen
- Erhalt und Sicherung des Waldpark
- Arrondierung des Stadtparkgeländes
- Erhalt des Bauspielplatzes im
Plangebiet soll gesichert werden.
- Biodiversität entwickeln,
- Naturräume erhalten und entwickeln
- Sicherung und Entwicklung
klimawirksamer Strukturen
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
(§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scoping-Termin erfolgen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.