Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 333 Norderstedt "Stadtpark Norderstedt", Gebiet: südlich Gewerbegebiet Harkshörn, westlich Schleswig-Holstein-Straße, nördlich Gewerbegebiet Stonsdorf, östlich Wohnbebauung Falkenbergstraße beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 04.06.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2 zur Vorlage B 19/270). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Sicherung der Nutzung als öffentlicher Park
  • Erhalt und Sicherung des Seeparks mit Wasserfläche, Wasserski und Strandbad
  • Erhalt und Sicherung des Feldparks mit den intensiv genutzten Flächen und Spielbereichen
  • Erhalt und Sicherung des Waldpark
  • Arrondierung des Stadtparkgeländes
  • Erhalt des Bauspielplatzes im Plangebiet soll gesichert werden.
  • Biodiversität entwickeln,
  • Naturräume erhalten und entwickeln
  • Sicherung und Entwicklung klimawirksamer Strukturen

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scoping-Termin erfolgen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.