Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Deutenbach erläutert die Planung. Danach beantwortet er die Fragen des Ausschusses.

 

Herr Limbacher verlässt um 20:40 Uhr die Sitzung.

 

 

Beschluss:

Der von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 234 - Norderstedt -, Gebiet: zwischen Schillerstraße/Tannenhofstraße/Am Sood, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird gebilligt.

 

Die Begründung (Stand: 07.12.2000) wird in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage

Nr. B 00/438 gebilligt.

 

In der Pflanzliste sollen anstatt einmal verpflanzte, zweimal verpflanzte Bäume und Sträucher aufgenommen werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 234 – Norderstedt – sowie die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen, Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Satz 3 i.V.m. § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen

 

Beschlußkopie an: 69